Für innovative Unternehmen in Deutschland und weltweit: HARTE-BAVENDAMM ist spezialisiert auf das Recht des geistigen Eigentums und das Wettbewerbsrecht.
In Hamburg zuhause, grenzenlos engagiert
In unserem Büro in der Hafencity arbeiten wir mit Sicht auf die weite Welt und behalten das große Ganze im Blick, denn ebenso wie wirtschaftliche Tätigkeiten global expandieren, enden auch rechtliche Angelegenheiten nicht an Landesgrenzen.
Design ist längst mehr als nur schöne Optik. Ein gut gestaltetes Design löst Emotionen aus, kommuniziert Werte und sorgt für Wiedererkennung. Im Idealfall kann es eine Marke definieren und dadurch ihren Erfolg wesentlich beeinflussen. In der heutigen Wettbewerbslandschaft ist ein effektiver Designrechtsschutz deshalb unverzichtbar. In diesem Blogbeitrag beleuchten wir den Anmeldeprozess beim EUIPO und zeigen Ihnen, worauf Sie bei Ihrer Designanmeldung besonders achten sollten.
Kann ein einziger Orangeton unterscheidungskräftig genug sein, um den Schutz als EU-Marke zu rechtfertigen? Das Gericht der Europäischen Union hat kürzlich seine Antwort in einem Fall gegeben, der sich über Jahrzehnte erstreckt und grundlegende Fragen zu den Voraussetzungen für die Geltendmachung erworbener Unterscheidungskraft aufwirft. Die Entscheidung in der Rechtssache Veuve Clicquot (T-652/22) erinnert uns nun daran, dass der Nachweis der erworbenen Unterscheidungskraft in der EU alles andere als einfach ist.
In den USA warf eine Influencerin einer anderen vor, ihre Social-Media-Ästhetik kopiert zu haben. Dieser Beitrag bespricht den entstandenen Rechtsstreit und analysiert, ob eine solche Ästhetik nach deutschem Recht urheberrechtlich oder wettbewerbsrechtlich geschützt werden könnte.
Grenzüberschreitende Sachverhalte bergen für die Rechtsdurchsetzung einige Tücken. Besonders deutlich wird dies bei Rechtsverletzungen im Internet, die regelmäßig weltweit abrufbar sind. Hier stellen sich spannende und anspruchsvolle Fragen des internationalen Privat- und Zuständigkeitsrechts. Bisweilen übersehen wird aber eine weitere Frage, nämlich unter welchen Voraussetzungen die behauptete Rechtsverletzung einen hinreichenden Bezug zum Rechtsraum des zuständigen Gerichts aufweist, damit dieses sein materielles Recht anwendet.
Von der Entstehung einer Geschäftsidee über die Entwicklung bis zur Vermarktung: Wir beraten strategisch im IP-Recht, bei der Sicherung und Durchsetzung von Schutzrechten sowie beim Abschluss von Entwicklungs-, Lizenz- und Vertriebsverträgen.
Auszeichnungen
In zahlreichen Rankings wird HARTE-BAVENDAMM seit Jahren als eine der führenden Kanzleien im Marken- und Wettbewerbsrecht in Deutschland genannt, unter anderem bei Chambers, WTR 1000, The Legal 500, IP Stars und im JUVE Handbuch. Das Handelsblatt / Best Lawyers hat uns als Kanzlei des Jahres 2021 für Gewerblichen Rechtsschutz ausgezeichnet.