Für innovative Unternehmen in Deutschland und weltweit: HARTE-BAVENDAMM ist spezialisiert auf das Recht des geistigen Eigentums und das Wettbewerbsrecht.
In Hamburg zuhause, grenzenlos engagiert
In unserem Büro in der Hafencity arbeiten wir mit Sicht auf die weite Welt und behalten das große Ganze im Blick, denn ebenso wie wirtschaftliche Tätigkeiten global expandieren, enden auch rechtliche Angelegenheiten nicht an Landesgrenzen.
LG München I, Urt. v. 31.07.2026 – 42 O 763/25. Mit seinem zweiten Grundsatzurteil zum Verhältnis von Urheberrecht und KI-Training verurteilt das LG München I die Betreiberin des KI-Musikgenerators Suno wegen Verletzung der Urheberrechte an sechs populären Musikwerken. Bemerkenswert: Die 42. Zivilkammer wendet erstmals in einem deutschen Urteil die US-amerikanische fair-use-Doktrin auf das KI-Training an – und verneint sie. Wir fassen die Entscheidung zusammen und ordnen sie ein.
Mit seinem Urteil vom 9. Juli 2026 (C-788/24) ist der EuGH den Schlussanträgen des Generalanwalts Rantos im Rechtsstreit um die Online-Veröffentlichung des Tagebuchs der Anne Frank gefolgt. Im Kern ging es um die Frage, ob Geoblocking-Maßnahmen wirksame technische Schutzmaßnahmen gegen Urheberrechtsverletzungen darstellen, auch wenn sie durch VPN-Dienste umgangen werden können. Dies hat der Gerichtshof nun mit einem klaren „Ja“ beantwortet.
Die am 3. Juni 2026 verkündete Entscheidung „Rückkehrpflicht VI“ (I ZR 123/25) ist – wie der Entscheidungsname besagt – die bereits sechste Entscheidung des I. Zivilsenats des BGH zur sog. Rückkehrpflicht für Mietwagen. Nach der Urteilsverkündung wurde allenthalben berichtet, der BGH habe den Fortbestand einer der kontroversesten Vorschriften des Personenbeförderungsrechts bestätigt. Inzwischen hat sich der Rauch etwas gelegt und es wird deutlich, dass diese Lesart viel zu kurz greift. Aus den Gründen der Entscheidung folgt nämlich, dass die Beibehaltung der Rückkehrpflicht gegen das Unionsrecht verstößt, wenn man ihre tradierte Zielsetzung und Rechtfertigung zugrunde legt.
In November 2025, the EUIPO Boards of Appeal published a case-law research report on the “Thomson Life doctrine” and the concept of an element’s “independent distinctive role” in composite trade marks. The report is not binding, but it is a useful attempt to bring order to an area of trade mark comparison that even the EU Courts have applied inconsistently.
Von der Entstehung einer Geschäftsidee über die Entwicklung bis zur Vermarktung: Wir beraten strategisch im IP-Recht, bei der Sicherung und Durchsetzung von Schutzrechten sowie beim Abschluss von Entwicklungs-, Lizenz- und Vertriebsverträgen.
Auszeichnungen
In zahlreichen Rankings wird HARTE-BAVENDAMM seit Jahren als eine der führenden Kanzleien im Marken- und Wettbewerbsrecht in Deutschland genannt, unter anderem bei Chambers, WTR 1000, The Legal 500, IP Stars und im JUVE Handbuch. Das Handelsblatt / Best Lawyers hat uns als Kanzlei des Jahres 2021 für Gewerblichen Rechtsschutz ausgezeichnet.

















