Malte Lieckfeld ist Partner bei HARTE-BAVENDAMM. Er berät zu allen rechtlichen Aspekten des geistigen Eigentums. Dabei liegen seine Schwerpunkte im Design,- Marken- und Wettbewerbsrecht.
Er vertritt laufend nationale und internationale Unternehmen in außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen vor den deutschen Gerichten sowie in Eintragungs-, Widerspruchs- und Löschungsverfahren vor dem DPMA und dem EUIPO. Er verfügt zudem über umfangreiche Erfahrung in der Verhandlung von Abgrenzungs- und Lizenzvereinbarungen. Zudem berät und unterstützt er seine Mandanten in strategischen Fragen des Aufbaus sowie der Erweiterung und Verwaltung ihrer Design- und Markenportfolios. Zu seinen Mandanten zählen unter anderem internationale und mittelständische Unternehmen aus den Bereichen Automotive, Logistik, Möbel, Mode und Bekleidung, Luxusartikel und der Konsumgüterindustrie.
Malte studierte Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Während seines Studiums absolvierte er zudem einen Zusatzstudiengang zum Common Law und erwarb an der University of the West of England, Bristol, seinen Master (LL.M.) im Bereich des Commercial Law mit Schwerpunkt auf den gewerblichen Rechtsschutz.
Nach dem ersten Staatsexamen promovierte Malte am Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Prof. Dr. Thomas Hoeren, Münster, über urheberrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit digitalen Bibliotheken im deutschen und amerikanischen Recht. Sein Referendariat absolvierte er sodann am Hanseatischen Oberlandesgericht und wurde 2013 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Vor seinem Wechsel zur HARTE-BAVENDAMM war er zunächst für eine angesehene Hamburger Sozietät im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes tätig.
Malte ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz.
Seit 2015: HARTE-BAVENDAMM Rechtsanwälte (Partner seit 2019)
2013 – 2015: Esche Schümann Commichau, Hamburg
2013: Zweites Staatsexamen, Hamburg
2011: Dr. jur., Westfälische Wilhelms-Universität Münster
2009: Erstes Staatsexamen, Hamm
2007 – 2009: Studium der Rechtswissenschaften in Münster
2006 – 2007: Master of Laws im Commercial Law mit Schwerpunkt Intellectual Property Law, Bristol, Großbritannien
2003 – 2005: Zusatzstudium für den Bereich des Common Law
2003 – 2006: Studium der Rechtswissenschaften in Münster
Autor
- Lieckfeld, Die Zukunft digitaler Bibliotheken auf dem Prüfstand, Urheberrechtliche Hindernisse für digitale Bibliotheken im deutschen und amerikanischen Urheberrecht am Beispiel der Google Buchsuche, 2011
Mitautor
- Hasselblatt (Hrsg.), Münchener Anwaltshandbuch Gewerblicher Rechtsschutz, 6. Aufl. 2022
- Pfaff/Osterrieth, Lizenzverträge, 5. Aufl. 2023
Aufsätze:
- Lieckfeld / Stegmann, Keine öffentliche Wiedergabe durch das Setzen von Hyperlinks auf frei zugängliche Werke, AFP 2014, 218-220
- Lieckfeld, Behördlich veranlasste Bestattung ist keine geschäftliche Handlung – Eigenbetrieb Friedhöfe, GRUR-Prax 2018, 83
- Lieckfeld, „Monster Energy“ kein Eintragungshindernis für „Monster Dip“ wegen Waren- und Dienstleistungsunähnlichkeit, GRUR-Prax 2019, 85
- Lieckfeld, Mindestgegenstandswert in Designnichtigkeitsverfahren, GRUR-Prax 2019, 187
- Lieckfeld, „40 Flaming Fruits“ und „Flaming Forties“ bei Fehlen englischer Sprachkenntnisse klanglich ähnlich, GRUR-Prax 2021, 101