Technisch am Puls der Zeit. Gedanklich einen Schritt weiter. Wir beraten Sie bei IT-Projekten sowie zu Fragen des Softwareschutzes, der Lizenzierung und des Internetrechts.
IT-Recht & Software
Wir begleiten Sie bei Ihren innovativen IT-Projekten und entwerfen und verhandeln für Sie und mit Ihnen die erforderlichen Projekt-, Entwicklungs- und Lizenzverträge.
Ihre unternehmerischen Interessen stehen bei uns im Fokus. Wir verstehen die technischen Hintergründe und kennen die rechtlichen Möglichkeiten. Neue Geschäftsmodelle stellen wir auf einen sicheren rechtlichen Boden.
In Vertragsverhandlungen mit Ihren Geschäftspartnern überzeugen wir durch Professionalität, strategisches Denken, Durchsetzungskraft und Kompetenz.
Neue technische Entwicklungen beobachten wir genau und ordnen sie rechtlich ein. Gesetzesvorhaben haben wir im Blick. Die Zukunft ist jetzt.
Unternehmen stehen bei der Nutzung von KI und dem Internet der Dinge vor vielfältigen rechtlichen Herausforderungen. Mit technischem Verständnis, wirtschaftlichem Denken und fundiertem juristischen Wissen lotsen wir Sie sicher auch durch wenig erforschte Gebiete des IT-Rechts.
Zum Thema: Aus unserem IP-Blog
Der Einsatz von Cheat- oder Modifikationssoftware ist in der Welt der Videospiele seit jeher umstritten. Während viele Spieler darin eine Möglichkeit sehen, Spiele einfacher oder spannender zu gestalten, sehen Entwickler und Hersteller in solchen Eingriffen häufig eine Bedrohung ihrer Rechte und der Integrität ihrer Produkte. In einem Rechtsstreit zwischen Sony und der britischen Firma Datel über die Verwendung der Cheat-Software „Action Replay“, die es den Nutzern ermöglichte, den Spielverlauf zu verändern, um sich eigentlich nicht vorgesehene Vorteile zu verschaffen, musste sich der EuGH mit der urheberrechtlichen Komponente dieser Thematik auseinandersetzen. Wie der Fall entschieden wurde und welche Auswirkungen das Urteil auf die Praxis der Softwareentwicklung hat, erfahren Sie in unserem Beitrag.
Künstliche Intelligenz ist zu Recht in aller Munde, verspricht sie doch, den gewohnten Alltag nachhaltig zu verändern. Damit stellt sie aber auch das Recht, das der technischen Entwicklung traditionell hinterherhinkt, vor große Herausforderungen – insbesondere im Bereich des Datenschutzes und des Urheberrechts.
Der Rat der Europäischen Union hat am 21. Mai 2024 das „Gesetz über künstliche Intelligenz“ („KI-Verordnung“ oder auch „AI Act“) als weltweit erstes umfassendes Gesetzeswerk zur Regulierung von künstlicher Intelligenz endgültig verabschiedet. Dabei hat die Verordnung gegenüber der im März vom Europäischen Parlament verabschiedeten Fassung noch einmal einige Änderungen erhalten. In unserem Beitrag beantworten wir für Sie die wichtigsten Fragen zur KI-Verordnung und erklären, welcher Handlungs- und Beratungsbedarf für Ihr Unternehmen besteht.
In der sich dynamisch entwickelnden digitalen Umgebung des Metaverse gewinnt der Markenschutz an Bedeutung und nimmt zugleich neue Dimensionen an. Wir beleuchten, wie die buchstäblich grenzenlose Welt des Metaverse die Bestimmung der internationalen Zuständigkeit vor neue Herausforderungen stellt und wie Sie diese zum Schutz Ihrer Marke meistern können.
Drei Gründe für HARTE-BAVENDAMM
Zufriedene Mandanten, wichtige Fachpublikationen, große Erfahrung: Das Softwarevertriebsrecht ist eine unserer Kernkompetenzen.
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