Gesetz gegen digitale Gewalt
Zweck des Gesetzes ist es, den Opfern von Rechtsverletzungen im digitalen Raum zu ermöglichen, ihre Rechte effektiver durchzusetzen. Die Kernpunkte des Entwurfs sind:
Auskunftsansprüche: Betroffene, deren Persönlichkeitsrechte durch bestimmte strafbare Inhalte verletzt wurden, sollen erleichterten Zugang zu Informationen über die Identität der rechtswidrig handelnden Nutzer erhalten. Online-Plattformen und Hosting-Dienste sind verpflichtet, diese Auskünfte zu erteilen.
Speicherung und Sperrung: Eine frühzeitige gerichtliche Anordnung zur Speicherung relevanter Daten bei den Dienstanbietern soll verhindern, dass diese Daten vor dem Abschluss des Verfahrens gelöscht werden. Zudem wird ein neues Instrument eingeführt, das die richterlich angeordnete Sperrung von Nutzerkonten ermöglicht, um schwerwiegende Rechtsverletzungen zu verhindern oder zu beenden.
Zustellungsbevollmächtigte: Soziale Netzwerke, die keinen Sitz in einem EU-Mitgliedstaat haben, müssen weiterhin einen inländischen Zustellungsbevollmächtigten benennen. Anbieter aus anderen EU-Mitgliedstaaten können im Einzelfall verpflichtet werden, einen Zustellungsbevollmächtigten für gerichtliche Verfahren zu benennen.
Umfang der Straftatbestände: Das Gesetz gegen digitale Gewalt umfasst u.a. strafbare Hassrede, Deepfakes und Doxing. Diese Ausweitung der Straftatbestände soll sicherstellen, dass verschiedenste Formen von digitaler Gewalt erfasst und verfolgt werden.
Verhältnismäßigkeit: Richterlich angeordnete Maßnahmen, wie zum Beispiel Sperrungen von Konten, müssen verhältnismäßig sein und werden nur für einen angemessenen Zeitraum angeordnet.
Abschließende Bemerkung: Das Gesetz zielt darauf ab, die Rechte der Opfer durch effektivere rechtliche Instrumente und Möglichkeiten zu stärken, ohne dabei die fundamentalen Prinzipien der Meinungsfreiheit und der Anonymität im Internet grundlegend infrage zu stellen. Es bleibt abzuwarten, wie es mit dem Entwurf nach den Bundestagswahlen weitergeht.
You might also be interested in this
Wer sich firmenintern rechtfertigen muss, weshalb überhaupt Geld für den Schutz von Marken, Patenten, Designs und anderen geistigen Eigentumsrechten ausgegeben wird, der sei auf die gerade veröffentlichte gemeinsame Studie des Europäischen Patentamts (EPA) und des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) mit dem Titel "Intellectual Property Rights and Firm Performance in the European Union" verwiesen.
The new European Design Regulation (“EUDR”) (the Amending Regulation on Community designs no. 2024/2822) will be applicable as of 1 May 2025. The reform not only introduces new terminology but will also change renewal periods and fees and introduce a new grace period for late renewals.
In mid-November, we reported that GEMA was seemingly going on the offensive against the providers of generative AI systems with its lawsuit against OpenAI before the Munich Regional Court . The lawsuit accuses OpenAI of training its well-known product “ChatGPT” with copyrighted song lyrics, which are also part of the repertoire of GEMA members. Now comes another lawsuit: On 21 January 2025, GEMA filed a lawsuit against the AI company Suno, again at the Munich Regional Court. We summarise for you what is already known about the proceedings and what the legal issues will be.
The hype surrounding the trendy chocolate is taking on more and more bizarre forms. Customs recently confiscated 90 kg of "Dubai chocolate" from a woman at Hamburg airport. The woman had tried to smuggle in 460 bars of the popular confectionary from Istanbul, apparently aiming at selling them on the German market for a profit. But wait a minute, "Dubai chocolate" from Turkey? Is that even possible?