Anwaltskanzlei für Designrecht

Designs schützen, Plagiate bekämpfen

Wir helfen Ihnen, Ihre kreative Leistung effizient und zielsicher zu schützen. National und grenzüberschreitend.

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Wir beraten Sie zur Schutzfähigkeit Ihrer Designs und entwickeln die passgenaue Schutzstrategie.

Je besser das Design, desto größer ist die Gefahr der Kopie oder der Nachahmung. Mit Grenzbeschlagnahmeanträgen kann dem Vertrieb von Verletzungsprodukten vorgebeugt werden. Kommt das Plagiat dennoch auf den Markt, ist schnelles Handeln oft entscheidend, um wirtschaftlichen Schaden abzuwenden. Wir bereiten schnell und effizient einstweilige Verfügungsanträge vor und unterstützen Sie bei der Vollstreckung.

Nicht jede Leistung ist schutzfähig. Wir verteidigen Sie engagiert gegen ungerechtfertigte Inanspruchnahme.

Zum Thema: Aus unserem IP-Blog

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Designrecht im Wandel: Die wichtigsten Neuerungen der EU-Reform und ihre Folgen
von
Anna-Carina Salger

Am 10. Oktober 2024 erfolgte der letzte Schritt im Beschlussfassungsprozess zur neuen EU-Designrechtsreform: der Europäische Rat hat die überarbeitete Richtlinie und Verordnung zum Designrecht formell angenommen. Diese umfassende Neuregelung bringt zahlreiche Änderungen mit sich, die für Designer und Unternehmen von großer Bedeutung sind. Fluch und Segen zugleich? In diesem Blogbeitrag beleuchten wir die wichtigsten Änderungen, insbesondere die Schutzerweiterungen aber auch Einschränkungen etwa durch die neue Reparaturklausel, und erläutern die Auswirkungen auf die Praxis.

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Mogelpackungen neu verpackt!
von
Karolina Schöler

Neues zum Verpackungsrecht – Der BGH entscheidet über Mogelpackungen im Onlineshop. Zugleich stehen auf EU-Ebene erhebliche Veränderungen im Verpackungsrecht an, denn das EU-Parlament hat den Trilog-Entwurf der Verpackungsverordnung angenommen. Nicht nur für Mogelpackungen dürfte diese Verordnung in weiten Teilen das „Aus“ bedeuten. Marken- und Designinhaber sollten sich zeitnah mit den Neuerungen befassen.

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Glück oder LieBee – Kein Ideenschutz für die Verwendung eines Emotionsschlagworts als Produktnamen
von
Janna Thomsen

Der Streit zwischen der „Glück“-Konfitüre und dem „LieBee“-Honig hat es in dritter Instanz nun bis zum BGH geschafft. Seit 2019 streiten ihre Hersteller darum, ob die „LieBee“-Honiggläser eine unlautere Nachahmung der „Glück“-Marmeladengläser sind. Das LG und das OLG Hamburg hatten dies in den Vorinstanzen jeweils bejaht. Die Urteilsbegründung des OLG Hamburg trägt nicht, urteilte nun der BGH (Urt. v. 7. Dezember 2023, Az. I ZR 126/22). Das bloße Konzept, ein „Emotionsschlagwort“ als Produktnamen zu verwenden, könne die wettbewerbliche Eigenart nicht begründen. Die Übernahme dieses Konzepts sei auch nicht geeignet, zu einer Nachahmung und Herkunftstäuschung zu führen. Der Streit ist damit aber noch nicht zu Ende. Das OLG Hamburg muss nun – unter Berücksichtigung der Hinweise des BGH – erneut entscheiden.

Drei Gründe für HARTE-BAVENDAMM

Ausgewiesene Exzellenz

Zufriedene Mandanten, zahlreiche Top-Tier Rankings, wichtige Fachpublikationen, große Prozesserfahrung: Das Designrecht ist unsere Kernkompetenz.

IP ist unsere Leidenschaft

Mit Einfallsreichtum und Hingabe vertreten wir Ihre Interessen. Wir schützen Ihre geschäftlichen Spielräume und erarbeiten kreative Strategien. Komplexe Fälle sind unsere Stärke.

Konsequent in Ihrem Interesse

Als starker Partner beraten wir unsere Mandanten entschlossen, souverän und effektiv. Auch in angespannten Konfliktsituationen agiert unser Team stets mit kühlem Kopf und überzeugt durch Lösungen.