Unsere Erfahrung. Ihr Wettbewerbsvorteil. Wir sind Ihre Experten im Wettbewerbsrecht.
Wettbewerbsrecht
Unsere Beratungstätigkeit im Recht des unlauteren Wettbewerbs ist ebenso vielfältig wie das Rechtsgebiet selbst.
Wir beraten Sie bei der Planung und Umsetzung neuartiger Geschäftsmodelle und Werbemethoden ebenso wie bei der Konzeption von Werbekampagnen.
Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt neben Fragen der irreführenden Werbung auf den facettenreichen Gebieten der Produktnachahmung und des Behinderungswettbewerbs.
Vor Gericht kämpfen wir mit Leidenschaft für Ihre geschäftlichen Spielräume im Rahmen des Lauterkeitsrechts.
Im Wettbewerbsprozess ist Schnelligkeit von besonderer Bedeutung. Denn Rechtsstreitigkeiten im UWG werden in der Regel im Eilverfahren entschieden. Wir gehen jedes Tempo mit.
Wir bewerten das Marktverhalten Ihrer Mitbewerber und setzen uns konsequent gegen unlauteres Verhalten zur Wehr.
Ebenso verteidigen wir Sie, wenn Ihnen wettbewerbswidriges Verhalten vorgeworfen wird. Dabei nutzen wir strategisch alle verfahrensrechtlichen Möglichkeiten, um die Durchsetzung von Ansprüchen zu erschweren.
Ein besonderer Fokus unserer Tätigkeit liegt auf der Pharma- und Gesundheitsbranche.
Medizinische, ökonomische und gesundheitspolitische Rahmenbedingungen ändern sich laufend. Die anwaltliche Beratung rund um Vertrieb und Vermarktung von Arzneimitteln, Medizinprodukten und anderen HealthCare-Artikeln befindet sich daher stets im Wandel und das Werberecht ist besonders streng.
In diesem hochkomplexen Bereich beraten wir Sie rechtsgebietsübergreifend im klassischen Arzneimittel- und Heilmittelwerberecht, im Medizinprodukterecht, im Kosmetikrecht, im Recht der Nahrungsergänzungsmittel, im Marken- und Wettbewerbsrecht sowie im Lizenz- und Vertriebsrecht.
Umweltbezogene Werbeaussagen haben in den letzten Jahren massiv an Bedeutung gewonnen.
Immer mehr Unternehmen nutzen Umweltclaims, um ihr Engagement für Nachhaltigkeit zu unterstreichen. Dazu gehört die Verwendung von Begriffen wie "klimaneutral", "umweltfreundlich" oder "nachhaltig".
Die rechtlichen Hürden für sog. „Green-Claims“ werden immer höher. Wir behalten im Dickicht der gerichtlichen Entscheidungen und aktueller EU-Richtlinienentwürfe den Überblick und beraten Sie zur rechtlichen Zulässigkeit von Umweltwerbung.
Zum Thema: Aus unserem IP-Blog
In unserem neuesten Blogbeitrag werfen wir einen Blick auf die wichtigen EU-Initiativen zur Bekämpfung von Greenwashing und die Umsetzung der EmpCo-Richtlinie in deutsches Recht. Wir erläutern die geplanten Änderungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und wie Unternehmen künftig Green Claims klarer und nachvollziehbarer kommunizieren müssen. Darüber hinaus gehen wir auf die praktischen Auswirkungen dieser Regelungen auf Unternehmen ein und bieten wertvolle Hinweise, wie Sie sich auf die neuen Anforderungen vorbereiten können. Erfahren Sie mehr über die rechtlichen Herausforderungen und die erforderlichen Anpassungen
Das Zuständigkeitsrecht bietet gerade im Schnittbereich von vertraglichen und deliktischen Ansprüchen einige Fallstricke, die in der Praxis oftmals unterschätzt werden. In diesem Beitrag besprechen wir eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe, das über die Klage eines Journalisten zu entscheiden hatte, der erfolglos gegen die Sperre seines Accounts auf einer Internetplattform vorging und sich dabei auf einen Verstoß gegen Lauterkeitsrecht stützte (OLG Karlsruhe, Urt. v. 8. Mai 2024, Az. 6 U 198/23).
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einen Rechtsstreit um eine Werbeanzeige des deutschen Süßwarenunternehmens Katjes entschieden. Dabei ging es um wettbewerbsrechtliche Fragen bei der Nutzung der Angabe der Klimaneutralität der Produktion der Katjes-Produkte.
Wird ein Unternehmer von einem anderen wegen einer (angeblichen) Verletzung seines Unternehmenskennzeichens in Anspruch genommen, stellt sich die Frage, ob und wie man sich gegen solche Ansprüche verteidigen kann. Meist wird dann überlegt, ob dem Unternehmenskennzeichen die namensmäßige Unterscheidungskraft fehlt, die für seinen Schutz erforderlich ist. Oder man fragt sich, ob das Unternehmenskennzeichen im geschäftlichen Verkehr überhaupt für einen Geschäftsgegenstand benutzt wird, auf den sich eine Branchennähe stützen lässt. Oder man beschäftigt sich mit der Frage der Priorität, der Zeichenähnlichkeit und vielem mehr. Relativ selten wird darüber nachgedacht, ob das Unternehmenskennzeichen vielleicht gar keinen Schutz genießt, weil es irreführend ist, und wie man dies am effektivsten im Prozess geltend machen kann. Dieser Beitrag beleuchtet die Thematik.
Drei Gründe für HARTE-BAVENDAMM
Zufriedene Mandanten, zahlreiche Top-Tier Rankings, wichtige Fachpublikationen, große Prozesserfahrung: Der gewerbliche Rechtsschutz ist unsere Kernkompetenz.
Mit Einfallsreichtum und Hingabe vertreten wir Ihre Interessen. Wir schützen Ihre geschäftlichen Spielräume und erarbeiten kreative Strategien. Komplexe Fälle sind unsere Stärke.
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