Anwaltskanzlei für Urheberrecht

Kreative schützen

Kreative Leistungen verdienen Schutz. Im digitalen Zeitalter stehen Unternehmen beim Schutz von urheberrechtlich geschützten Werken vor neuen Herausforderungen.

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Wir helfen Ihnen gegen unlautere Nachahmungen und Verbreitungen Ihrer Werke vorzugehen und unterstützen Sie bei der wirtschaftlichen Verwertung Ihrer Leistungen.

Der Schutz des Urheberrechts hat auch Grenzen. Nutzer und Verwerter schützen wir vor unberechtigten Angriffen, wenn diese überschritten werden.

Wir verfügen über eine tiefe Branchenkenntnis und langjährige Erfahrung insbesondere in den Bereichen Möbeldesign, Mode, Musik und Software.

Kreativ beraten

Profitieren Sie von Ihren schöpferischen Leistungen und verwerten Sie Ihre Werke. Komplexe Rechtsverhältnisse und diversifizierte Verwertungsketten sind unsere Spezialität.

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Wir sind kreativ in der Gestaltung von Verträgen und schaffen den optimalen rechtlichen Rahmen für die urheberrechtliche Verwertung. Neue Geschäftsmodelle stellen wir auf einen sicheren rechtlichen Boden.

Unsere Welt ist digital. Wir sind es auch. Ob digitaler Content oder Verwertungsmöglichkeiten, bei uns finden Sie das technische Verständnis und die juristische Expertise, um all Ihre Vorhaben optimal umzusetzen.

In Vertragsverhandlungen mit Ihren Geschäftspartnern überzeugen wir durch Professionalität, strategisches Denken, Durchsetzungskraft und Kompetenz.

Angriff und Verteidigung

Die Durchsetzung von Urheberrechten erfordert ein Zusammenspiel aus Offensive und Defensive. Wir haben die richtige Taktik.

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Urheberrechtsverfahren sind unsere Kernkompetenz. Dabei nutzen wir strategisch alle verfahrensrechtlichen Möglichkeiten, um Ihre Ansprüche durchzusetzen oder Ihre Rechte zu verteidigen.

Manchmal ist es klüger, einen Konflikt außergerichtlich beizulegen. Wir erkennen solche Fälle und führen sie einer Lösung zu, die Ihre Ressourcen schont. Ob Abmahnung, einstweiliger Rechtsschutz oder Klageverfahren: Wir definieren gemeinsam mit Ihnen die beste Strategie und setzen sie zielorientiert um.

Mehr Informationen zu Dispute Resolution.

Zum Thema: Aus unserem IP-Blog

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Update KI-Recht: GEMA verklagt OpenAI
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Michael Wittlinger

Die GEMA scheint nun gegenüber den Anbietern generativer KI-Systeme in die Offensive zu gehen. Nachdem sie bereits Ende September ein – aus ihrer Sicht faires – Lizenzmodell für generative künstliche Intelligenz vorgestellt hatte, folgte Anfang November eine „KI-Charta“ als Denkanstoß und Leitfaden für einen verantwortungsvollen Umgang mit generativer KI und nun schließlich die Einreichung einer Klage gegen OpenAI beim Landgericht München I.

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EuGH erleichtert Rechtsschutz für Werke der angewandten Kunst aus Drittstaaten
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Michael Wittlinger

In einem wegweisenden Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 24. Oktober 2024 entschieden, dass die Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichtet sind, Werke der angewandten Kunst unabhängig von ihrem Herkunftsstaat oder der Staatsangehörigkeit ihrer Schöpfer zu schützen. „Werke der angewandten Kunst“ sind Gegenstände, die einem bestimmten Gebrauchszweck dienen, gleichzeitig aber künstlerisch gestaltet sind. Beispiele hierfür sind Möbel wie Stühle, Regale und Lampen, aber auch – unter engen Voraussetzungen – Modeschöpfungen.

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Ausgespielt: Cheat-Software „Action Replay“ verletzt keine Urheberrechte des Spieleherstellers
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Michael Wittlinger

Der Einsatz von Cheat- oder Modifikationssoftware ist in der Welt der Videospiele seit jeher umstritten. Während viele Spieler darin eine Möglichkeit sehen, Spiele einfacher oder spannender zu gestalten, sehen Entwickler und Hersteller in solchen Eingriffen häufig eine Bedrohung ihrer Rechte und der Integrität ihrer Produkte. In einem Rechtsstreit zwischen Sony und der britischen Firma Datel über die Verwendung der Cheat-Software „Action Replay“, die es den Nutzern ermöglichte, den Spielverlauf zu verändern, um sich eigentlich nicht vorgesehene Vorteile zu verschaffen, musste sich der EuGH mit der urheberrechtlichen Komponente dieser Thematik auseinandersetzen. Wie der Fall entschieden wurde und welche Auswirkungen das Urteil auf die Praxis der Softwareentwicklung hat, erfahren Sie in unserem Beitrag.

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Grundsatzentscheidung des LG Hamburg zur urheberrechtlichen Zulässigkeit von Data Scraping für das Training von KI-Modellen
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Michael Wittlinger

Künstliche Intelligenz ist zu Recht in aller Munde, verspricht sie doch, den gewohnten Alltag nachhaltig zu verändern. Damit stellt sie aber auch das Recht, das der technischen Entwicklung traditionell hinterherhinkt, vor große Herausforderungen – insbesondere im Bereich des Datenschutzes und des Urheberrechts.

Drei Gründe für HARTE-BAVENDAMM

Ausgewiesene Exzellenz

Zufriedene Mandanten, jahrelange Erfahrung, wichtige Fachpublikationen, große Prozesserfahrung: Das Urheberrecht ist unsere Kernkompetenz.

Geistiges Eigentum ist unsere Leidenschaft

Mit Kreativität und Begeisterung vertreten wir Ihre Interessen. Wir schützen Ihre schöpferischen Leistungen und helfen Ihnen bei deren Verwertung. Komplexe Fälle sind unsere Stärke.

Konsequent in Ihrem Interesse

In streitigen Auseinandersetzungen beraten wir unsere Mandanten entschlossen, souverän und effektiv. Auch in angespannten Konfliktsituationen agiert unser Team stets mit kühlem Kopf und überzeugt durch Lösungen.