Anwaltskanzlei für Urheberrecht

Kreative schützen

Kreative Leistungen verdienen Schutz. Im digitalen Zeitalter stehen Unternehmen beim Schutz von urheberrechtlich geschützten Werken vor neuen Herausforderungen.

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Wir helfen Ihnen gegen unlautere Nachahmungen und Verbreitungen Ihrer Werke vorzugehen und unterstützen Sie bei der wirtschaftlichen Verwertung Ihrer Leistungen.

Der Schutz des Urheberrechts hat auch Grenzen. Nutzer und Verwerter schützen wir vor unberechtigten Angriffen, wenn diese überschritten werden.

Wir verfügen über eine tiefe Branchenkenntnis und langjährige Erfahrung insbesondere in den Bereichen Möbeldesign, Mode, Musik und Software.

Kreativ beraten

Profitieren Sie von Ihren schöpferischen Leistungen und verwerten Sie Ihre Werke. Komplexe Rechtsverhältnisse und diversifizierte Verwertungsketten sind unsere Spezialität.

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Wir sind kreativ in der Gestaltung von Verträgen und schaffen den optimalen rechtlichen Rahmen für die urheberrechtliche Verwertung. Neue Geschäftsmodelle stellen wir auf einen sicheren rechtlichen Boden.

Unsere Welt ist digital. Wir sind es auch. Ob digitaler Content oder Verwertungsmöglichkeiten, bei uns finden Sie das technische Verständnis und die juristische Expertise, um all Ihre Vorhaben optimal umzusetzen.

In Vertragsverhandlungen mit Ihren Geschäftspartnern überzeugen wir durch Professionalität, strategisches Denken, Durchsetzungskraft und Kompetenz.

Angriff und Verteidigung

Die Durchsetzung von Urheberrechten erfordert ein Zusammenspiel aus Offensive und Defensive. Wir haben die richtige Taktik.

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Urheberrechtsverfahren sind unsere Kernkompetenz. Dabei nutzen wir strategisch alle verfahrensrechtlichen Möglichkeiten, um Ihre Ansprüche durchzusetzen oder Ihre Rechte zu verteidigen.

Manchmal ist es klüger, einen Konflikt außergerichtlich beizulegen. Wir erkennen solche Fälle und führen sie einer Lösung zu, die Ihre Ressourcen schont. Ob Abmahnung, einstweiliger Rechtsschutz oder Klageverfahren: Wir definieren gemeinsam mit Ihnen die beste Strategie und setzen sie zielorientiert um.

Mehr Informationen zu Dispute Resolution.

Zum Thema: Aus unserem IP-Blog

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Birkenstock – Urheberrecht für die Füße?
von
Karolina Schöler

Wie nach dem Verlauf der mündlichen Verhandlung schon zu erwarten war, hat der Gerichtshof dem Urheberrechtsschutz für die bekannten Sandalen eine Absage erteilt. Dieses Urteil macht einmal mehr deutlich: Es kommt bei Werken der angewandten Kunst auf die künstlerische Ausschöpfung des verbleibenden Gestaltungsspielraums an, wobei eine nicht zu geringe Gestaltungshöhe von Werken der angewandten Kunst gefordert wird.

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Update KI-Recht: GEMA verklagt nach OpenAI auch Suno
von
Michael Wittlinger

Mitte November berichteten wir, dass die GEMA mit ihrer Klage gegen OpenAI vor dem Landgericht München I offenbar in die Offensive gegenüber den Anbietern generativer KI-Systeme geht. Gegenstand jenes Verfahrens ist der Vorwurf, OpenAI habe sein bekanntes Produkt „ChatGPT“ unter anderem mit urheberrechtlich geschützten Songtexten trainiert, die auch aus dem Repertoire von GEMA-Mitgliedern stammten. Nun folgt ein weiteres Verfahren: Am 21. Januar 2025 hat die GEMA Klage gegen das KI-Unternehmen Suno eingereicht, erneut beim Landgericht München I. Wir fassen für Sie zusammen, was über das Verfahren bereits bekannt ist und um welche Rechtsfragen es gehen wird

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Update KI-Recht: GEMA verklagt OpenAI
von
Michael Wittlinger

Die GEMA scheint nun gegenüber den Anbietern generativer KI-Systeme in die Offensive zu gehen. Nachdem sie bereits Ende September ein – aus ihrer Sicht faires – Lizenzmodell für generative künstliche Intelligenz vorgestellt hatte, folgte Anfang November eine „KI-Charta“ als Denkanstoß und Leitfaden für einen verantwortungsvollen Umgang mit generativer KI und nun schließlich die Einreichung einer Klage gegen OpenAI beim Landgericht München I.

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EuGH erleichtert Rechtsschutz für Werke der angewandten Kunst aus Drittstaaten
von
Michael Wittlinger

In einem wegweisenden Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 24. Oktober 2024 entschieden, dass die Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichtet sind, Werke der angewandten Kunst unabhängig von ihrem Herkunftsstaat oder der Staatsangehörigkeit ihrer Schöpfer zu schützen. „Werke der angewandten Kunst“ sind Gegenstände, die einem bestimmten Gebrauchszweck dienen, gleichzeitig aber künstlerisch gestaltet sind. Beispiele hierfür sind Möbel wie Stühle, Regale und Lampen, aber auch – unter engen Voraussetzungen – Modeschöpfungen.

Drei Gründe für HARTE-BAVENDAMM

Ausgewiesene Exzellenz

Zufriedene Mandanten, jahrelange Erfahrung, wichtige Fachpublikationen, große Prozesserfahrung: Das Urheberrecht ist unsere Kernkompetenz.

Geistiges Eigentum ist unsere Leidenschaft

Mit Kreativität und Begeisterung vertreten wir Ihre Interessen. Wir schützen Ihre schöpferischen Leistungen und helfen Ihnen bei deren Verwertung. Komplexe Fälle sind unsere Stärke.

Konsequent in Ihrem Interesse

In streitigen Auseinandersetzungen beraten wir unsere Mandanten entschlossen, souverän und effektiv. Auch in angespannten Konfliktsituationen agiert unser Team stets mit kühlem Kopf und überzeugt durch Lösungen.