Ein neues Jahr voller Veränderungen bei HARTE-BAVENDAMM
Neue Partnerinnen – Neue Perspektiven
Cathérine und Janna sind nicht nur Juristinnen mit exzellenter Fachkenntnis, sondern haben mittlerweile über viele Jahre hinweg mit ihrer Dynamik und ihrem Einsatz maßgeblich zum Erfolg unserer Sozietät beigetragen.
Ihre Aufnahme in die Partnerschaft ist ein Zeichen für die dynamische Entwicklung und den nachhaltigen Erfolg unserer Kanzlei. Wir sind stolz darauf, so talentierte Anwältinnen in unserem Team zu wissen und freuen uns auf die weitere erfolgreiche Zusammenarbeit.
Zugleich markiert ihre Ernennung einen wichtigen Meilenstein für HARTE-BAVENDAMM: Denn ab dem 1. Januar 2024 werden wir erstmals mehr Frauen als Männer in der Partnerschaft haben.
Neues Jahr – Neuer Look
Aber das ist nicht die einzige Veränderung, die das neue Jahr für HARTE-BAVENDAMM bereithält. Wir haben eine neue Website mit einem ganz neuen Design. Dabei bleiben wir natürlich unseren Wurzeln und unserem Credo „Firm Foundations – Inspired Solutions“ treu.
Unser neuer Look ist weiterhin von der Kulisse der Elbphilharmonie geprägt – dem wohl schönsten Wahrzeichen Hamburgs, von dem wir jeden Tag aufs Neue bei einem Blick aus dem Bürofenster inspiriert werden.
Ein Blick in die Zukunft
Wir sind fest davon überzeugt, dass eine flexible, spezialisierte Einheit wie die unsere am besten in der Lage ist, den Bedürfnissen unserer Mandanten gerecht zu werden. Unser Anspruch wird weiterhin sein, jedem Problem mit einer individuellen und maßgeschneiderten juristischen Lösung auf höchstem Niveau zu begegnen.
Vielen Dank für Ihr Vertrauen. Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit Ihnen in dieses aufregende neue Jahr zu starten.
Ihr Team von HARTE-BAVENDAMM
Das könnte Sie ebenfalls interessieren
Die GEMA scheint nun gegenüber den Anbietern generativer KI-Systeme in die Offensive zu gehen. Nachdem sie bereits Ende September ein – aus ihrer Sicht faires – Lizenzmodell für generative künstliche Intelligenz vorgestellt hatte, folgte Anfang November eine „KI-Charta“ als Denkanstoß und Leitfaden für einen verantwortungsvollen Umgang mit generativer KI und nun schließlich die Einreichung einer Klage gegen OpenAI beim Landgericht München I.
In einem wegweisenden Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 24. Oktober 2024 entschieden, dass die Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichtet sind, Werke der angewandten Kunst unabhängig von ihrem Herkunftsstaat oder der Staatsangehörigkeit ihrer Schöpfer zu schützen. „Werke der angewandten Kunst“ sind Gegenstände, die einem bestimmten Gebrauchszweck dienen, gleichzeitig aber künstlerisch gestaltet sind. Beispiele hierfür sind Möbel wie Stühle, Regale und Lampen, aber auch – unter engen Voraussetzungen – Modeschöpfungen.
Der Einsatz von Cheat- oder Modifikationssoftware ist in der Welt der Videospiele seit jeher umstritten. Während viele Spieler darin eine Möglichkeit sehen, Spiele einfacher oder spannender zu gestalten, sehen Entwickler und Hersteller in solchen Eingriffen häufig eine Bedrohung ihrer Rechte und der Integrität ihrer Produkte. In einem Rechtsstreit zwischen Sony und der britischen Firma Datel über die Verwendung der Cheat-Software „Action Replay“, die es den Nutzern ermöglichte, den Spielverlauf zu verändern, um sich eigentlich nicht vorgesehene Vorteile zu verschaffen, musste sich der EuGH mit der urheberrechtlichen Komponente dieser Thematik auseinandersetzen. Wie der Fall entschieden wurde und welche Auswirkungen das Urteil auf die Praxis der Softwareentwicklung hat, erfahren Sie in unserem Beitrag.
Nach der Novembermann-Entscheidung des BGH sind die Gebühren für Abmahnungen auf Grundlage eines gemeinsamen Gesamtgegenstandswerts zu berechnen und auf die einzelnen Abmahnungen aufzuteilen, wenn die Abmahnungen miteinander derart in Zusammenhang stehen, dass von einer einheitlichen Angelegenheit auszugehen ist.