Anwaltskanzlei für IP-Strategie

Optimierung Ihres IP-Portfolios

Wir maximieren den Wert und den Schutz des geistigen Eigentums und sichern Wettbewerbsvorteile langfristig.

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Nach einer Bedarfs- und Zielanalyse bewerten wir gemeinsam mit Ihnen die Bedeutung Ihrer Schutzrechte und ordnen sie nach ihrer strategischen Relevanz. Wir identifizieren potentielle Lücken oder Schwachstellen durch eine umfassende Risikobewertung. Und wir erkennen, welche Registerrechte Sie auf Dauer mehr kosten, als sie Ihnen bringen. Ziel ist nicht ein theoretisches Maximum an Schutz, sondern ein praktisches Optimum.

Besonderheiten ausländischer Absatzmärkte

Eine wirksame IP-Strategie erfordert eine globale Betrachtung. Bei uns sind Sie auch international in guten Händen.

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Wir berücksichtigen bei der Portfolio-Analyse die rechtlichen und wirtschaftlichen Besonderheiten Ihrer ausländischen Absatzmärkte. Dabei greifen wir auf ein internationales Netzwerk bewährter und erfahrener Korrespondenzanwälte zurück.

Lizenzverträge

Wir beraten Sie strategisch zu allen Fragen der Lizenzierung Ihrer Schutzrechte.

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Wir helfen Ihnen dabei, Lizenzen an Dritte zu vergeben, um zusätzliche Einnahmequellen zu erschließen und die Benutzung ihrer Schutzrechte abzusichern. Ebenso unterstützen wir Sie bei der Einlizenzierung von Schutzrechten. Wir sorgen dafür, dass Lizenzverträge klar und rechtlich solide ausgearbeitet sind.

Zum Thema: Aus unserem IP-Blog

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Umsetzung der „Empowering Consumers for the Green Transition“ in deutsches Recht
von
Cathérine Elkemann

In unserem neuesten Blogbeitrag werfen wir einen Blick auf die wichtigen EU-Initiativen zur Bekämpfung von Greenwashing und die Umsetzung der EmpCo-Richtlinie in deutsches Recht. Wir erläutern die geplanten Änderungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und wie Unternehmen künftig Green Claims klarer und nachvollziehbarer kommunizieren müssen. Darüber hinaus gehen wir auf die praktischen Auswirkungen dieser Regelungen auf Unternehmen ein und bieten wertvolle Hinweise, wie Sie sich auf die neuen Anforderungen vorbereiten können. Erfahren Sie mehr über die rechtlichen Herausforderungen und die erforderlichen Anpassungen

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Markenmodernisierung in der Europäischen Union: So bewahren Sie die Kennzeichnungskraft Ihrer Marke
von
Cathérine Elkemann

Marken sind wertvolle Vermögenswerte, die im Laufe der Zeit gepflegt und modernisiert werden müssen, um relevant zu bleiben. Die Modernisierung einer Marke ist jedoch ein Balanceakt. Einerseits muss die Marke aktualisiert werden, um den sich ändernden Verbraucherpräferenzen und Markttrends gerecht zu werden. Andererseits ist es wichtig, die Markenidentität und den Wiedererkennungswert zu erhalten. Unser Blogbeitrag beleuchtet, die rechtlichen Rahmenbedingen auf der Basis des europäischen Markenrechts und analysiert welche Möglichkeiten Markeninhaber haben, ihre Marken anzupassen und weiterzuentwickeln, ohne dabei ihre Schutzrechte zu gefährden. Wir zeigen auf, welche Fallstricke es bei der Modernisierung einer Marke zu beachten gilt und geben praktische Tipps für eine erfolgreiche Markenpflege.

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Kunterbuntes Markenrecht – Die Hürden bei der Eintragung von Farbmarken
von
Ruven Appelkamp

Nicht nur Worte, Bilder und deren Kombination sind Zeichen, die potentiell als Marke eingetragen werden können. § 3 Abs. 1 MarkenG verweist darüber hinaus auf eine Vielzahl weiterer potenziell als Herkunftshinweis fungierende Zeichen, für die eine Eintragung als Marke in Betracht kommt, so etwa Klänge, dreidimensionale Gestaltungen und Farben. Letzteren widmet sich der nachfolgende Beitrag.

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Vorsicht ist besser als Nachsicht: Monopoly, Banksys ‚Flower Thrower‘ und die Frage der Bösgläubigkeit
von
Anna-Carina Salger

Sogenannte Wiederholungsmarken, die häufig zu dem Zwecke angemeldet werden, die gesetzliche Verpflichtung zur ernsthaften Benutzung der Marke zu umgehen und somit weitere Benutzungsschonfristen für die neu angemeldeten Marken in Anspruch zu nehmen, mögen attraktiv erscheinen, um insbesondere Kosten zu reduzieren. Sie bergen jedoch – zumindest nach EU-Recht – auch das Risiko, dass ihre Anmeldung als bösgläubig eingestuft und die Marke in der Folge gegebenenfalls für nichtig erklärt wird. Der Rechtsbegriff der Bösgläubigkeit ist nicht gesetzlich definiert, sondern wird durch die jeweilige Rechtsprechung geprägt. Die „Monopoly“-Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union (EuG) hat insoweit relevante Grundsätze entwickelt und bietet wichtige strategische Wegweiser. Auch die jüngsten Entscheidungen der Nichtigkeitsabteilung des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) in Bezug auf die Unionsmarken des berühmten Künstlers Banksy, welche eines seiner bekanntesten Kunstwerke, den ‚Flower Thrower‘ (dt. Blumenwerfer), wiedergeben, verdeutlichen, wie wichtig es ist, Markenanmeldungen auf eine durchdachte Strategie zu stützen. Im Folgenden werden wir diese Fälle näher beleuchten, um mögliche Risiken von Wiederholungsmarken zu veranschaulichen und anschließend Ratschläge für risikominimierende Strategien zu geben.

Drei Gründe für HARTE-BAVENDAMM

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Zufriedene Mandanten, zahlreiche Top-Tier Rankings, wichtige Fachpublikationen, große Prozesserfahrung: Der gewerbliche Rechtsschutz ist unsere Kernkompetenz.

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Mit Einfallsreichtum und Hingabe vertreten wir Ihre Interessen. Wir schützen Ihr Geistiges Eigentum und erarbeiten kreative Strategien. Komplexe Fälle sind unsere Stärke.

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Als starker Partner beraten wir unsere Mandanten entschlossen, souverän und effektiv. Auch in angespannten Konfliktsituationen agiert unser Team stets mit kühlem Kopf und überzeugt durch Lösungen.