Marken schützen. Mehrwert schaffen. Wir sind Ihre Experten in allen Fragen des Markenrechts.
Markenrecht
Wir betreuen Portfolios von mittelständischen Unternehmen und internationalen Großkonzernen mit teilweise über 1‘000 Marken.
Von der Festlegung der Anmeldestrategie über die Prüfung der Schutzfähigkeit zur laufenden Kollisionsüberwachung – unser Team ist spezialisiert auf die Betreuung und Weiterentwicklung anspruchsvoller Marken- und Designportfolios.
Durch unser internationales Netzwerk führender Sozietäten können wir Marken und Designs in allen relevanten Jurisdiktionen anmelden und verteidigen.
Bei HARTE-BAVENDAMM denken wir strategisch, beraten überzeugend und handeln entschlossen – für den besten Schutz Ihrer gewerblichen Schutzrechte. IP-Strategie: Mehr erfahren.
Wir verhelfen Marken zur Eintragung und schützen sie gegen Löschung in allen Verfahren vor dem DPMA und EUIPO.
Unser Team verfügt über langjährige Erfahrung in Anmeldeverfahren, Widerspruchs- und Löschungsverfahren sowie Beschwerdeverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und dem Bundespatentgericht (BPatG).
Europa ist unser Spielfeld: Wir sind Experten in Verfahren vor dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) und Klagen zum Gericht der Europäischen Union in Luxemburg (EuG).
Dank standardisierter Prozesse und unserer langjährigen Expertise können wir auch in komplexen Amtsverfahren effizient, schnell und kostengünstig agieren.
Wir sind spezialisiert auf die konsequente und energische Vertretung in allen Markenrechtsstreitigkeiten.
Markenverletzungsverfahren sind unsere Kernkompetenz: Vor Gericht kämpfen wir für die Durchsetzung und die Verteidigung Ihrer Marken und Kennzeichen. Wir und haben schon einige Leitentscheidungen des BGH und des EuGH erstritten. Unser Ziel ist aber nicht, Rechtsgeschichte zu schreiben, sondern Ihre wirtschaftlichen Interessen effektiv zu verwirklichen.
Manchmal ist es klüger, einen Konflikt außergerichtlich beizulegen. Wir erkennen solche Fälle und führen sie einer Lösung zu, die Ihre Ressourcen schont.
Ob Abmahnung, einstweiliger Rechtsschutz oder Klageverfahren: Wir definieren gemeinsam mit unseren Mandanten die beste Strategie und setzen sie zielorientiert um.
Effektive und kostengünstige Bekämpfung von Produktfälschungen und rechtswidrigen Parallel-Importen.
Durch Anträge bei den Zollbehörden kann die Ein- und Ausfuhr von schutzrechtsverletzenden Waren bereits an den Außengrenzen der EU oder Deutschlands verhindert werden. Die Waren können beschlagnahmt oder direkt vernichtet werden.
Wir verfügen über eingespielte Kontakte bei den deutschen Zollbehörden, insbesondere im Hamburger Hafen und den internationalen Messestandorten Köln, Düsseldorf und Frankfurt am Main und können Verfahren europaweit koordinieren.
Zum Thema: Aus unserem IP-Blog
Nach der Novembermann-Entscheidung des BGH sind die Gebühren für Abmahnungen auf Grundlage eines gemeinsamen Gesamtgegenstandswerts zu berechnen und auf die einzelnen Abmahnungen aufzuteilen, wenn die Abmahnungen miteinander derart in Zusammenhang stehen, dass von einer einheitlichen Angelegenheit auszugehen ist.
Bei Abmahnungen gegenüber mehreren unterschiedlichen Verletzern desselben IP-Schutzrechts stellt sich die Frage, wie die Höhe der Abmahngebühren zu bemessen ist. Insoweit spielt die Novembermann-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2019 eine wichtige Rolle. Denn während es zuvor gängige Praxis war, für jede Abmahnung Gebühren in voller Höhe zu berechnen, ist nach dieser Entscheidung häufig ein Gesamtgegenstandswert zu bilden, auf dessen Grundlage die Kosten für die Abmahnungen anteilig aufzuteilen sind.
Nicht nur Worte, Bilder und deren Kombination sind Zeichen, die potentiell als Marke eingetragen werden können. § 3 Abs. 1 MarkenG verweist darüber hinaus auf eine Vielzahl weiterer potenziell als Herkunftshinweis fungierende Zeichen, für die eine Eintragung als Marke in Betracht kommt, so etwa Klänge, dreidimensionale Gestaltungen und Farben. Letzteren widmet sich der nachfolgende Beitrag.
Sogenannte Wiederholungsmarken, die häufig zu dem Zwecke angemeldet werden, die gesetzliche Verpflichtung zur ernsthaften Benutzung der Marke zu umgehen und somit weitere Benutzungsschonfristen für die neu angemeldeten Marken in Anspruch zu nehmen, mögen attraktiv erscheinen, um insbesondere Kosten zu reduzieren. Sie bergen jedoch – zumindest nach EU-Recht – auch das Risiko, dass ihre Anmeldung als bösgläubig eingestuft und die Marke in der Folge gegebenenfalls für nichtig erklärt wird. Der Rechtsbegriff der Bösgläubigkeit ist nicht gesetzlich definiert, sondern wird durch die jeweilige Rechtsprechung geprägt. Die „Monopoly“-Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union (EuG) hat insoweit relevante Grundsätze entwickelt und bietet wichtige strategische Wegweiser. Auch die jüngsten Entscheidungen der Nichtigkeitsabteilung des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) in Bezug auf die Unionsmarken des berühmten Künstlers Banksy, welche eines seiner bekanntesten Kunstwerke, den ‚Flower Thrower‘ (dt. Blumenwerfer), wiedergeben, verdeutlichen, wie wichtig es ist, Markenanmeldungen auf eine durchdachte Strategie zu stützen. Im Folgenden werden wir diese Fälle näher beleuchten, um mögliche Risiken von Wiederholungsmarken zu veranschaulichen und anschließend Ratschläge für risikominimierende Strategien zu geben.
Drei Gründe für HARTE-BAVENDAMM
Zufriedene Mandanten, zahlreiche Top-Tier Rankings, wichtige Fachpublikationen, große Prozesserfahrung: Der gewerbliche Rechtsschutz ist unsere Kernkompetenz.
Mit Einfallsreichtum und Hingabe vertreten wir Ihre Interessen. Wir schützen Ihr Geistiges Eigentum und erarbeiten kreative Strategien. Komplexe Fälle sind unsere Stärke.
Als starker Partner beraten wir unsere Mandanten entschlossen, souverän und effektiv. Auch in angespannten Konfliktsituationen agiert unser Team stets mit kühlem Kopf und überzeugt durch Lösungen.