Konsequent kämpfen. Brücken bauen. Wir sind Ihre Experten in streitigen Verfahren und Alternativer Streitbeilegung.
Dispute Resolution
Wir sind spezialisiert auf die konsequente und energische Prozessvertretung in allen Rechtsgebieten, die wir mit Leidenschaft betreuen.
Ob im UWG oder im Marken-, Design- und Urheberrecht, ob im Geheimnisschutz oder im Vertriebsrecht: Streitige Verfahren sind unsere Kernkompetenz. Vor Gericht kämpfen wir als erfahrene Prozessexperten leidenschaftlich und entschlossen für die Durchsetzung und die Verteidigung Ihrer Interessen.
Ob Abmahnung, einstweiliger Rechtsschutz oder Klageverfahren: Wir definieren gemeinsam mit unseren Mandanten die beste Strategie und setzen sie zielorientiert um.
Wir sind Experten für Alternative Streitbeilegung von außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen bis hin zu Schiedsverfahren.
Manchmal ist es klüger, einen Konflikt frühzeitig außergerichtlich beizulegen. Wir erkennen solche Fälle und führen sie einer Lösung zu, die Ihre Ressourcen schont.
Henning Harte-Bavendamm verfügt darüber hinaus über langjährige Erfahrung in Schiedsverfahren, sowohl als Parteivertreter wie als Schiedsrichter.
Zum Thema: Aus unserem IP-Blog
Mitte November berichteten wir, dass die GEMA mit ihrer Klage gegen OpenAI vor dem Landgericht München I offenbar in die Offensive gegenüber den Anbietern generativer KI-Systeme geht. Gegenstand jenes Verfahrens ist der Vorwurf, OpenAI habe sein bekanntes Produkt „ChatGPT“ unter anderem mit urheberrechtlich geschützten Songtexten trainiert, die auch aus dem Repertoire von GEMA-Mitgliedern stammten. Nun folgt ein weiteres Verfahren: Am 21. Januar 2025 hat die GEMA Klage gegen das KI-Unternehmen Suno eingereicht, erneut beim Landgericht München I. Wir fassen für Sie zusammen, was über das Verfahren bereits bekannt ist und um welche Rechtsfragen es gehen wird
Der Hype um die Trend-Schokolade nimmt immer skurrilere Erscheinungsformen an. Jüngst beschlagnahmte der Zoll bei einer Frau 90 kg „Dubai Schokolade“ am Hamburger Flughafen. Die Frau hatte versucht, 460 Tafeln der begehrten Süßigkeit aus Istanbul einzuschmuggeln, offensichtlich mit dem Ziel, diese auf dem deutschen Markt gewinnbringend weiterzuverkaufen. Aber Moment einmal, „Dubai Schokolade“ aus der Türkei? Geht das denn überhaupt?
Die GEMA scheint nun gegenüber den Anbietern generativer KI-Systeme in die Offensive zu gehen. Nachdem sie bereits Ende September ein – aus ihrer Sicht faires – Lizenzmodell für generative künstliche Intelligenz vorgestellt hatte, folgte Anfang November eine „KI-Charta“ als Denkanstoß und Leitfaden für einen verantwortungsvollen Umgang mit generativer KI und nun schließlich die Einreichung einer Klage gegen OpenAI beim Landgericht München I.
In einem wegweisenden Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 24. Oktober 2024 entschieden, dass die Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichtet sind, Werke der angewandten Kunst unabhängig von ihrem Herkunftsstaat oder der Staatsangehörigkeit ihrer Schöpfer zu schützen. „Werke der angewandten Kunst“ sind Gegenstände, die einem bestimmten Gebrauchszweck dienen, gleichzeitig aber künstlerisch gestaltet sind. Beispiele hierfür sind Möbel wie Stühle, Regale und Lampen, aber auch – unter engen Voraussetzungen – Modeschöpfungen.
Drei Gründe für HARTE-BAVENDAMM
Zufriedene Mandanten, zahlreiche Top-Tier Rankings, wichtige Fachpublikationen, große Prozesserfahrung: Der gewerbliche Rechtsschutz ist unsere Kernkompetenz.
Mit Einfallsreichtum und Hingabe vertreten wir Ihre Interessen. Wir schützen Ihr Geistiges Eigentum und erarbeiten kreative Strategien. Komplexe Fälle sind unsere Stärke.
Als starker Partner beraten wir unsere Mandanten entschlossen, souverän und effektiv. Auch in angespannten Konfliktsituationen agiert unser Team stets mit kühlem Kopf und überzeugt durch Lösungen.