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Reform of the EU’s Court System
von
Cathérine Elkemann

The European Union has implemented significant reforms to the Court of Justice of the European Union (CJEU). The changes, which took effect on September 1, 2024, are designed to improve the efficiency of the court system and increase transparency in its operations.

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Vorsicht ist besser als Nachsicht: Monopoly, Banksys ‚Flower Thrower‘ und die Frage der Bösgläubigkeit
von
Anna-Carina Salger

Sogenannte Wiederholungsmarken, die häufig zu dem Zwecke angemeldet werden, die gesetzliche Verpflichtung zur ernsthaften Benutzung der Marke zu umgehen und somit weitere Benutzungsschonfristen für die neu angemeldeten Marken in Anspruch zu nehmen, mögen attraktiv erscheinen, um insbesondere Kosten zu reduzieren. Sie bergen jedoch – zumindest nach EU-Recht – auch das Risiko, dass ihre Anmeldung als bösgläubig eingestuft und die Marke in der Folge gegebenenfalls für nichtig erklärt wird. Der Rechtsbegriff der Bösgläubigkeit ist nicht gesetzlich definiert, sondern wird durch die jeweilige Rechtsprechung geprägt. Die „Monopoly“-Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union (EuG) hat insoweit relevante Grundsätze entwickelt und bietet wichtige strategische Wegweiser. Auch die jüngsten Entscheidungen der Nichtigkeitsabteilung des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) in Bezug auf die Unionsmarken des berühmten Künstlers Banksy, welche eines seiner bekanntesten Kunstwerke, den ‚Flower Thrower‘ (dt. Blumenwerfer), wiedergeben, verdeutlichen, wie wichtig es ist, Markenanmeldungen auf eine durchdachte Strategie zu stützen. Im Folgenden werden wir diese Fälle näher beleuchten, um mögliche Risiken von Wiederholungsmarken zu veranschaulichen und anschließend Ratschläge für risikominimierende Strategien zu geben.

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„Klimaneutralität“ auf dem Prüfstand – Grundsatzurteil des BGH
von
Cathérine Elkemann

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einen Rechtsstreit um eine Werbeanzeige des deutschen Süßwarenunternehmens Katjes entschieden. Dabei ging es um wettbewerbsrechtliche Fragen bei der Nutzung der Angabe der Klimaneutralität der Produktion der Katjes-Produkte.

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Etikettenschwindel: Die rechtlichen Risiken irreführender Unternehmenskennzeichen
von
Michael Goldmann

Wird ein Unternehmer von einem anderen wegen einer (angeblichen) Verletzung seines Unternehmenskennzeichens in Anspruch genommen, stellt sich die Frage, ob und wie man sich gegen solche Ansprüche verteidigen kann. Meist wird dann überlegt, ob dem Unternehmenskennzeichen die namensmäßige Unterscheidungskraft fehlt, die für seinen Schutz erforderlich ist. Oder man fragt sich, ob das Unternehmenskennzeichen im geschäftlichen Verkehr überhaupt für einen Geschäftsgegenstand benutzt wird, auf den sich eine Branchennähe stützen lässt. Oder man beschäftigt sich mit der Frage der Priorität, der Zeichenähnlichkeit und vielem mehr. Relativ selten wird darüber nachgedacht, ob das Unternehmenskennzeichen vielleicht gar keinen Schutz genießt, weil es irreführend ist, und wie man dies am effektivsten im Prozess geltend machen kann. Dieser Beitrag beleuchtet die Thematik.