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Markenmodernisierung in der Europäischen Union: So bewahren Sie die Kennzeichnungskraft Ihrer Marke
von
Cathérine Elkemann

Marken sind wertvolle Vermögenswerte, die im Laufe der Zeit gepflegt und modernisiert werden müssen, um relevant zu bleiben. Die Modernisierung einer Marke ist jedoch ein Balanceakt. Einerseits muss die Marke aktualisiert werden, um den sich ändernden Verbraucherpräferenzen und Markttrends gerecht zu werden. Andererseits ist es wichtig, die Markenidentität und den Wiedererkennungswert zu erhalten. Unser Blogbeitrag beleuchtet, die rechtlichen Rahmenbedingen auf der Basis des europäischen Markenrechts und analysiert welche Möglichkeiten Markeninhaber haben, ihre Marken anzupassen und weiterzuentwickeln, ohne dabei ihre Schutzrechte zu gefährden. Wir zeigen auf, welche Fallstricke es bei der Modernisierung einer Marke zu beachten gilt und geben praktische Tipps für eine erfolgreiche Markenpflege.

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Update KI-Recht: GEMA verklagt OpenAI
von
Michael Wittlinger

Die GEMA scheint nun gegenüber den Anbietern generativer KI-Systeme in die Offensive zu gehen. Nachdem sie bereits Ende September ein – aus ihrer Sicht faires – Lizenzmodell für generative künstliche Intelligenz vorgestellt hatte, folgte Anfang November eine „KI-Charta“ als Denkanstoß und Leitfaden für einen verantwortungsvollen Umgang mit generativer KI und nun schließlich die Einreichung einer Klage gegen OpenAI beim Landgericht München I.

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EuGH erleichtert Rechtsschutz für Werke der angewandten Kunst aus Drittstaaten
von
Michael Wittlinger

In einem wegweisenden Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 24. Oktober 2024 entschieden, dass die Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichtet sind, Werke der angewandten Kunst unabhängig von ihrem Herkunftsstaat oder der Staatsangehörigkeit ihrer Schöpfer zu schützen. „Werke der angewandten Kunst“ sind Gegenstände, die einem bestimmten Gebrauchszweck dienen, gleichzeitig aber künstlerisch gestaltet sind. Beispiele hierfür sind Möbel wie Stühle, Regale und Lampen, aber auch – unter engen Voraussetzungen – Modeschöpfungen.

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Ausgespielt: Cheat-Software „Action Replay“ verletzt keine Urheberrechte des Spieleherstellers
von
Michael Wittlinger

Der Einsatz von Cheat- oder Modifikationssoftware ist in der Welt der Videospiele seit jeher umstritten. Während viele Spieler darin eine Möglichkeit sehen, Spiele einfacher oder spannender zu gestalten, sehen Entwickler und Hersteller in solchen Eingriffen häufig eine Bedrohung ihrer Rechte und der Integrität ihrer Produkte. In einem Rechtsstreit zwischen Sony und der britischen Firma Datel über die Verwendung der Cheat-Software „Action Replay“, die es den Nutzern ermöglichte, den Spielverlauf zu verändern, um sich eigentlich nicht vorgesehene Vorteile zu verschaffen, musste sich der EuGH mit der urheberrechtlichen Komponente dieser Thematik auseinandersetzen. Wie der Fall entschieden wurde und welche Auswirkungen das Urteil auf die Praxis der Softwareentwicklung hat, erfahren Sie in unserem Beitrag.