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Update KI-Recht: GEMA verklagt OpenAI
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Michael Wittlinger

Die GEMA scheint nun gegenüber den Anbietern generativer KI-Systeme in die Offensive zu gehen. Nachdem sie bereits Ende September ein – aus ihrer Sicht faires – Lizenzmodell für generative künstliche Intelligenz vorgestellt hatte, folgte Anfang November eine „KI-Charta“ als Denkanstoß und Leitfaden für einen verantwortungsvollen Umgang mit generativer KI und nun schließlich die Einreichung einer Klage gegen OpenAI beim Landgericht München I.

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EuGH erleichtert Rechtsschutz für Werke der angewandten Kunst aus Drittstaaten
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Michael Wittlinger

In einem wegweisenden Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 24. Oktober 2024 entschieden, dass die Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichtet sind, Werke der angewandten Kunst unabhängig von ihrem Herkunftsstaat oder der Staatsangehörigkeit ihrer Schöpfer zu schützen. „Werke der angewandten Kunst“ sind Gegenstände, die einem bestimmten Gebrauchszweck dienen, gleichzeitig aber künstlerisch gestaltet sind. Beispiele hierfür sind Möbel wie Stühle, Regale und Lampen, aber auch – unter engen Voraussetzungen – Modeschöpfungen.

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Ausgespielt: Cheat-Software „Action Replay“ verletzt keine Urheberrechte des Spieleherstellers
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Michael Wittlinger

Der Einsatz von Cheat- oder Modifikationssoftware ist in der Welt der Videospiele seit jeher umstritten. Während viele Spieler darin eine Möglichkeit sehen, Spiele einfacher oder spannender zu gestalten, sehen Entwickler und Hersteller in solchen Eingriffen häufig eine Bedrohung ihrer Rechte und der Integrität ihrer Produkte. In einem Rechtsstreit zwischen Sony und der britischen Firma Datel über die Verwendung der Cheat-Software „Action Replay“, die es den Nutzern ermöglichte, den Spielverlauf zu verändern, um sich eigentlich nicht vorgesehene Vorteile zu verschaffen, musste sich der EuGH mit der urheberrechtlichen Komponente dieser Thematik auseinandersetzen. Wie der Fall entschieden wurde und welche Auswirkungen das Urteil auf die Praxis der Softwareentwicklung hat, erfahren Sie in unserem Beitrag.

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Die Novembermann-Entscheidung des BGH – Folgeprobleme bei der Geltendmachung des Abmahnkostenerstattungsanspruchs, insbesondere in Lieferketten
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Lisa Kammann

Nach der Novembermann-Entscheidung des BGH sind die Gebühren für Abmahnungen auf Grundlage eines gemeinsamen Gesamtgegenstandswerts zu berechnen und auf die einzelnen Abmahnungen aufzuteilen, wenn die Abmahnungen miteinander derart in Zusammenhang stehen, dass von einer einheitlichen Angelegenheit auszugehen ist.